Informationen zum Personenbeförderungsschein
Gesetzliche Voraussetzungen
Wie in jedem Beruf gibt es auch zum Fahrer in der Schülerbeförderung gesetzliche Voraussetzungen, die man erfüllen muss:
Fahrgastbeförderung Ersterteilung
Voraussetzungen/Unterlagen:
- Gültige Fahrerlaubnis Führerschein (Scheckkartenformat) falls nötig Umschreibung(Kosten ca. € 43,-)
- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrpraxis zwei Jahre
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Format 35 x 45 Millimeter, Gesichtsgröße 32 bis 36 Millimeter, neutraler Gesichtsausdruck, frontal aufgenommen, einfarbiger heller Hintergrund sowie einige weitere Kriterien)
1: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
(mit verkehrspsychologischem Teil) + Augenärztliches Gutachten
Unter anderem bieten folgende Ärzte diese Leistungen an:
- Praxis Dr. Sigmund Jakob, Kernerstraße 13, 74189 Weinsberg
07134 9089831 (Kosten ca. € 200,-*) - TÜV Süd, Bahnhofstr. 19-23, 74071 Heilbronn Tel: 07131 5912211
(Kosten ca. € 228,-*) - IBS GbR, Bismarckstr. 6, 74072 Heilbronn Tel: 07131-2701730 (Kosten ca. 195,- *) * Preise ohne Gewähr, bitte selbst erfragen
2: Persönliche Antragstellung
(Kosten ca. € 30,- Landkreis und ca. € 43,- Stadtkreis)
- Rathaus / Bürgerämtern der Stadt Heilbronn bzw. beim Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde, wenn der Wohnort nicht Heilbronn ist, mit den folgenden Unterlagen
3: Führungszeugnis (Kosten ca. € 13,-)
- Bürgeramt des Wohnsitzes („Belegart 0“)
Bearbeitungszeit ca. 2 – 8 Wochen
4: Ortskundeprüfung für den Stadtkreis bzw. Landkreis Heilbronn
Die Ortskundeprüfung entfällt aktuell.
1: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (mit verkehrspsychologischem Teil) +
Augenärztliches Gutachten
Unter anderem bieten folgende Ärzte diese Leistungen an:
- Praxis Dr. Sigmund Jakob, Kernerstraße 13, 74189 Weinsberg 07134 9089831 (Kosten ca. € 200,-*)
- TÜV Süd, Bahnhofstr. 19-23, 74071 Heilbronn Tel: 07131 5912211 (Kosten ca. € 228,-*)
- IBS GbR, Bismarckstr. 6, 74072 Heilbronn Tel: 07131-2701730 (Kosten ca. 159,- *) * Preise ohne Gewähr, bitte selbst erfragen
- Rathaus / Bürgerämtern der Stadt Heilbronn bzw. beim Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde, wenn der Wohnort nicht Heilbronn ist, mit den folgenden Unterlagen
- Bürgeramt des Wohnsitzes („Belegart 0“)
Ortskundeprüfung Landkreis Heilbronn
- Die Ortskundeprüfung umfasst Wegbeschreibungen innerhalb des Landkreises und Kenntnisse der Bundesstraßen
Ortskundeprüfung Stadtkreis Heilbronn
Bei der Ortskundeprüfung für Stadtkreis wird unter anderem folgendes abgefragt:- Kürzeste Wegbeschreibungen Straßengenau
- Krankenhäuser und Kliniken
- Öffentliche Einrichtungen (Behörden; Gerichte; Bücherei; Kirchen usw.)
- Hotels
- Alters- und Pflegeheime
- Sehenswürdigkeiten
- Straßen zuordnen
- befristet auf fünf Jahre